Die neuesten Forschungsergebnisse von Dr.-Ing. Detlef Ahlborn und seinem Sohn, Dr. rer. nat. Felix Ahlborn sagen NEIN!
Dazu haben die Autoren die Wind- und Solarstromproduktionsmengen der Jahre 2011 – 2020 als Grundlage für eine Analyse des Wahrscheinlichkeitsverhaltens der beiden Erzeugungsformen Wind und Sonne herangezogen.
Der berechnete Speicherbedarf von 80 – 90 TWh stellt eine unüberwindbare Hürde dar.https://www.vernunftkraft.de/die-energiewende-kann-funktionieren-oder/
***
Windatlas mit falschen Zahlen
In dieser Ausarbeitung „Windatlas versus Realität“ wurde nachgewiesen, dass der Windatlas von Baden-Württemberg viel zu hohe Werte aufweist. Die darin beschriebenen Ergebnisse der Kappgeschwindigkeit, der gekappte Windleistungsdichte und die damit suggerierte Windhöffigkeit ist viel zu hoch gegriffen.
Das wissenschaftliche Team des Springer Fachbuchverlages hat die Studie im Peer Review die Richtigkeit bestätigt.Abzurufen ist die Studie in Gänze beim Springer Fachbuchverlag unter folgendem Link: https://link.springer.com/article/10.1007/s10010-023-00671-w
***
Protest vorm Büro des Staatssekretär
Bürgerinitiative protestierte vor dem Büro des Staatssekretär Michael Kellner in Angermünde gegen das "Wind-an-Land-Gesetz" und gegen eine Anpassung des "BNatSchG" für die Windkraft, zu Lasten des Naturschutzes und hat mit Verschwörungsmentalität nichts zu tun. ->Presse
Folgende Forderungen werden aufgestellt...
1.Änderung des BNatSchG rückgängig machen und Artenschutz ernst nehmen!
2.Das „Wind-an-Land-Gesetz“ mit den flächenzielvorgaben rückgängig machen und Windkraftprivilegierung abschaffen!
3.Gesicherte EEG-Vergütung abschaffen und gesicherte Stromversorgung aufbauen!
Damit Effizienz sowie der Schutz von Mensch, Natur und Umwelt umgesetzt werden kann!
***
Die EU-Notverordnung und deren Folgen
Ende 2022 erließ der Rat der Europäischen Union auf Vorschlag der Europäischen Kommission die Verordnung “zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien” (EU 2022/2577), die zum 30.12.22 für alle EU-Staaten bindend in Kraft getreten ist. Diese als “EU-Notfallverordnung” bezeichnete Dringlichkeitsverordnung entfaltet für 18 Monate ihre Wirkung und enthält ferner die Option, deren Geltungsdauer zu verlängern.
Damit werden den Erneuerbaren Energien ein überwiegend öffentliches Interesse zugesprochen, welches in der Abwägung zu Lasten des Arten- und Natur- und Umweltschutzes geht.
Mehrere Organisationen äußern sich in Stellungnahmen sehr kritisch dazu:
-> Bundesverband für Fledermauskunde Deutschland e.V. (BVF)
-> Naturschutzinitiative e.V.
-> Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e.V.
-> NABU
-> Vernunftkraft e.V.
Der massive Ausbau der Windkraft zu Lasten von Natur, Landschaft und Mensch wird auch vor Gericht entschieden. https://www.vernunftkraft.de/spenden/
***
Wenn Sie keine weiteren E-Mails erhalten möchten, senden Sie eine kurze Info an